Hier finden Sie eine Auswahl über die aushangpflichtigen (auflagepflichtigen) Vorschriften zum ArbeitnehmerInnenschutz, . Basis für diese Auflistung ist das
Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts.
Hinweis: Die Links verweisen auf die tagesaktuelle gesamte Rechtsvorschrift (Geltende Fassung). Änderungen durch das Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst werden automatisch vom Rechtsinformationssystem übernommen, wobei es zu einer Einarbeitungsdauer von bis zu drei Monaten kommen kann. In diesem Zeitraum können tagesaktuelle Einträge über die Bundesgesetzblatt-Datenbank eingesehen werden.
Persönlicher Arbeitnehmerschutz
- Arbeitszeitgesetz
- Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
- Arbeitsruhegesetz
- Arbeitsruhegesetz-Verordnung
- Mutterschutzgesetz
- Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz
- Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche
- Behinderteneinstellungsgesetz
- Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsinspektionsgesetz
Technischer Arbeitnehmerschutz
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitsmittelverordnung
- Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung
- Elektroschutzverordnung 2012
- Verordnung über die Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz
- Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz
- Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
- Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- Verordnung über Sicherheitsvertrauenspersonen
- Verordnung über den Schutz der ArbeitnehmerInnen bei Bildschirmarbeit
- Verordnung über biologische Arbeitsstoffe
- Grenzwerteverordnung 2011
- Verordnung über den Schutz vor explosionsfähigen Atmosphären (VEXAT)
- Verordnung über den Schutz der ArbeitnehmerInnen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen
- Verordnung über optische Strahlung
- Verordnung über persönliche Schutzausrüstung
- Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
- Nadelstichverordnung
- Strahlenschutzgesetz
- Allgemeine Strahlenschutzverordnung
- Medizinproduktegesetz
- Medizinproduktebetreiberverordnung